Source: OPP
Straftatbestände und Hinweise auf rechte Tatmotivationen
Den meisten Menschen, die von Rechten bedroht, beleidigt und angegriffen werden, ist nicht bekannt, welche Handlungen und Äußerungen strafbar sind. Dazu kommt, dass die rechte Tatmotivation im Strafverfahren in der Regel erst bewiesen werden muss. Die Kenntnis von Straftatbeständen sowie von Anzeichen, die eine rechte Tatmotivation belegen können, ist daher bedeutsam.
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Kurzer Wegweiser durch das Strafverfahren
Ausgelöst wird das Strafverfahren durch eine Anzeige bzw. durch das Bekanntwerden des Verdachts einer Straftat bei den Ermittlungsbehörden, das sind die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Das Ziel des Strafverfahrens ist die Ermittlung und gegebenenfalls Verurteilung einer strafbaren Handlung.
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Strafanzeige und Strafantrag
Eine Strafanzeige kann von jeder Person gestellt werden und ist zunächst nur die Mitteilung an eine Strafverfolgungsbehörde über das mögliche Vorliegen einer Straftat. Mit einem Strafantrag bekundet der Verletzte den Willen zur strafrechtlichen Verfolgung einer Tat.
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Nebenklage: Aktive Beteiligung am Strafverfahren
Opfer rechter Gewalttaten können im Strafverfahren gegen die TäterInnen eine aktive Rolle einnehmen, indem sie sich für eine Nebenklage entscheiden und durch AnwältInnen vertreten lassen. Tun sie dies nicht, werden sie lediglich als ZeugInnen gehört.

