Source: Opferperspektive
Einstellung des Verfahrens
Nicht immer führt ein Ermittlungsverfahren zu einem Gerichtsprozess, in einigen Fällen endet das Strafverfahren mit einer Einstellung der Staatsanwaltschaft. Manchmal wird ein Verfahren auch noch im Hauptverfahren eingestellt.
Ermittlungen
Das Ermittlungsverfahren umfasst den ersten Teil eines Strafverfahrens, in dem Polizei und Staatsanwaltschaft die Aufgabe haben, einem Tatverdacht nachzugehen, hierzu ZeugInnen zu hören und weitere Beweise zu sichern. Die Ermittlungen werden zunächst hauptsächlich von der Polizei durchgeführt, die als sogenannte Hilfsbeamte für die Staatsanwaltschaft tätig werden.
Vom Geschädigten zum Beschuldigten
Da jede Person grundsätzlich das Recht zu einer Anzeige hat und die Polizei dann erst einmal verpflichtet ist, der Anzeige nachzugehen, kann dies zur Folge haben, dass das Opfer rechter Gewalt in einem Ermittlungsverfahren auch als Beschuldigter geführt wird.

